Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der NordRudel – Fuhlendorf, Hilpert, Mühlenweg GbR, hiernach („Hundeschule“)
§ 1 Vertragsinhalt
(1) Vertragsinhalt ist die Schulung des Hundehalters im Umgang mit seinem/ihrem Hund und mit der Erziehung des Hundes.
(2) Ein Rechtsanspruch auf einen Lernerfolg des Hundes besteht nicht, da der Erfolg durch die Umsetzung des Trainings durch den Hundehalter maßgeblich beeinflusst wird. Der Hundehalter ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Kursleiter zu unterstützen.
(3) Die Platzordnung ist Bestandteil dieser AGB und zu beachten.
§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Mit der Teilnahme an einer Schulung erkennt der Hundehalter die AGB an.
(2) Die Teilnahme des Hundes an einer Veranstaltung der Hundeschule setzt einen Vollimpfschutz des Hundes voraus. Der Hundehalter erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Sollte dies bei Welpen noch nicht möglich sein, ist eine altersgerechte Impfung Voraussetzung. Der Hundehalter erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Impfungen sind auf Nachfrage der Hundeschule nachzuweisen.
(3) Die Teilnahme bzw. das Mitführen läufiger Hündinnen an Veranstaltungen der Hundeschule ist ausschließlich nach Absprache mit verantwortlichen Trainerinnen der Hundeschule möglich. Läufige Hündinnen dürfen den Platz nicht betreten.
(4) Leidet ein Hund unter einer für andere Hunde ansteckenden Erkrankung, ist seine Teilnahme an Gruppenkursen ausgeschlossen. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundeschule vor Vertragsschluss über entsprechende Erkrankungen zu unterrichten. Entsprechendes gilt, wenn eine solche Erkrankung erst nach Vertragsabschluss auftritt. Der Hundehalter wird in solchen Situationen den Entscheidungen der Hundeschule über die Teilnahme des Hundes Folge leisten.
(5) Über anderweitige, nicht ansteckende Krankheiten des teilnehmenden Hundes ist die Kursleitung vor Beginn der Schulung zu informieren, wenn hiervon die Teilnahme an einzelnen Übungen oder Spielen der Hunde abhängt bzw. abhängen kann. Insbesondere, wenn durch die einzelnen Übungen Verletzungen zu befürchten sind oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Hundes zu erwarten ist.
(6) Hundehalter, die mit einem Hund mit Auflagen (Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, etc.) trainieren möchten sind verpflichtet, den Trainer über diese Auflagen vor dem Kauf eines Produkts des NordRudels zu informieren. Sollte das NordRudel die Teilnahme eines solchen Hundes akzeptieren sind die Auflagen während des Trainings einzuhalten.
(7) Auf dem Trainingsgelände und während des Unterrichtes sind Starkzwangmittel (Strom-, Stachelhalsbänder oder ähnliches) nicht geduldet! Des Weiteren ist der Umgang mit dem Hund durch Treten und Schlagen ist untersagt.
(8) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Hundehalter erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Versicherung ist auf Nachfrage der Hundeschule nachzuweisen.
(9) Hunde dürfen nur vom Hundehalter begleitet werden oder eine vom Hundehalter autorisierte Person („Vertreter“), solang diese Person durch die Haftpflichtversicherung des Hundehalters uneingeschränkt abgedeckt ist. Vertreter dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch den Leiter der Schulung den Platz betreten.
(10) Das Betreten des Unterrichtsgeländes geschieht auf eigene Verantwortung und Haftung des Hundehalters, bzw. des Vertreters. Die Hundeschule empfiehlt angemessene Kleidung, insbesondere Schuhwerk, bei den Schulungen zu tragen.
(11) Gäste oder Begleiter dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch den Leiter der Schulung den Platz betreten.
§ 3 Haftung
(1) Der Hundehalter haftet für sämtliche von dessen Hund verursachten Sach- und Personenschäden während der Schulungen gegenüber der Hundeschule und Dritten. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Hunde für einzelne Kurseinheiten auf Geheiß der Schulungsleitung von der Leine gemacht werden oder wenn diese Schäden bei einzelnen gezeigten Übungen der Kurseinheit entstehen.
(2) Die Kursteilnahme entbindet nicht von der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB sowie der Tieraufseherhaftung gemäß § 834 BGB.
(3) Der Hundehalter haftet auch für Schäden seines Hundes, die dieser aufgrund der Veranstaltung oder einzelner gezeigter Übungen selbst erleidet. Die Entscheidung über die Teilnahme des Hundes an einzelnen Übungen obliegt dem Hundehalter selbst. Ebenso haftet der Hundehalter für Schäden jeglicher Art, die dieser selbst durch die Kurseinheit oder einzelner gezeigter Übungen erleidet. Die Entscheidung über die eigene Teilnahme an einzelnen Übungen obliegt dem Hundehalter selbst.
(4) Die Hundeschule haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch andere Veranstaltungsteilnehmer oder deren Hunde verursacht werden.
(5) Das Betreten des Übungsplatzes der Hundeschule oder des Veranstaltungsorts erfolgt von jedem Veranstaltungsteilnehmer sowie dessen Gästen, Begleiter/n und oder Vertreter/n auf eigene Gefahr.
(6) Im Übrigen haftet die Hundeschule für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unabhängig von dessen rechtlicher Grundlage nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Sachschäden haftet die Hundeschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(7) Sollte nicht der Vertragsteilnehmer selbst zu einer Kurseinheit erscheinen, sondern für diesen ein Vertreter, so verpflichtet sich der Vertragsteilnehmer, den Vertreter über die Haftungsregelung umfassend zu unterrichten. Der Vertreter hat vor der Teilnahme den Haftungsausschluss gesondert zu unterzeichnen. Bei Nichtunterzeichnung ist der Vertreter von der Teilnahme ausgeschlossen. In einem solchen Fall wird die Kursgebühr nicht erstattet.
§ 4 Kursablauf/-ort
(1) Die einzelnen Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Sollte ein Termin wegen unzumutbarer Wetterbedingungen nicht stattfinden können, findet eine rechtzeitige Benachrichtigung seitens der Kursleitung an die Teilnehmer statt. Eine seitens der Hundeschule abgesagte Kurseinheit wird nachgeholt. Darüber hinaus behält sich die Hundeschule vor, einzelne Kurstermine abzusagen.
(2) Der Ort der Veranstaltung, sofern es nicht der Platz der Hundeschule ist, wird im Vorfeld der Veranstaltung mit den Teilnehmern rechtzeitig abgesprochen
(3) Die Dauer einer Veranstaltungsstunde ist der Ausschreibung der Veranstaltung zu entnehmen.
§ 5 Rücktritt oder Verschiebung
(1) Der Hundehalter kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab 5 Tagen vor Kursbeginn erhebt die Hundeschule eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% der jeweiligen Gesamtkursgebühr.
(2) Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Kurses durch den Hundehalter muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Kursteilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht, wird die Kurseinheit voll angerechnet.
(3) Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten, insofern der Hundehalter gegen die AGB verstößt. Die Hundeschule erstattet in solchen Fällen auf pro-rata Basis die Kursgebühr.
§ 6 Kosten und Zahlungsbedingungen
(1) Die Kosten für die vereinbarten Kurse sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.
(2) Die vereinbarte Kursgebühr ist für den jeweils vereinbarten Kursinhalt bar, per Bankkarte oder per Überweisung und im Voraus zu entrichten. Eine anderweitige Zahlungsmodalität bedarf der vorherigen Vereinbarung. Die Bankverbindung lautet: DE36 2004 0000 0421 0480 00.
(3) Sollten für individuell vereinbarte Kurse Anfahrten von mehr als 10 km nötig sein, berechnet die Hundeschule zusätzlich zur vereinbarten Kursgebühr eine Anfahrtspauschale, welche vor Beginn des Kurses mit dem Kursteilnehmer vereinbart wird.
§ 7 Film- und Tonaufnahmen
(1) Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses, Einzeltrainings oder anderer Unterrichtseinheiten aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite, der Facebookseite, der Instagram-Seite oder anderen sozialen Medien der Hundeschule, sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Trainerinnen zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf.
(2) Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
(3) Film/-Fotoaufnahmen durch Hundehalter während einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.
(4) Wenn eine Veröffentlichung des eigenen Bildes nicht gewünscht ist, so ist das bei der ersten Teilnahme an einem Kurs oder einer anderweitigen Veranstaltung klar zu äußern.
(5) Die Bild- und Videomaterialien bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme Eigentum der Hundeschule und können durch diese veröffentlicht werden.
§ 8 Urheberrecht
(1) Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Hundehalter von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Hundehalter darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hundeschule.
§ 9 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Klauseln der AGB rechtsunwirksam sein, bleiben die restlichen Klauseln der AGB hiervon unberührt.
(2) Gerichtsstand ist Norderstedt.
Stand: November 2019