Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der NordRudel – Fuhlendorf, Hilpert, Mühlenweg GbR, hiernach („Hundeschule“)

§ 1 Vertragsinhalt

(1) Vertragsinhalt ist die Schulung des Hundehalters im Umgang mit seinem/ihrem Hund und mit der Erziehung des Hundes.

(2) Ein Rechtsanspruch auf einen Lernerfolg des Hundes besteht nicht, da der Erfolg durch die Umsetzung des Trainings durch den Hundehalter maßgeblich beeinflusst wird. Der Hundehalter ist im Interesse eines reibungslosen Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Kursleiter zu unterstützen.

(3) Die Platzordnung ist Bestandteil dieser AGB und zu beachten.

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Mit der Teilnahme an einer Schulung erkennt der Hundehalter die AGB an.

(2) Die Teilnahme des Hundes an einer Veranstaltung der Hundeschule setzt einen Vollimpfschutz des Hundes voraus. Der Hundehalter erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Sollte dies bei Welpen noch nicht möglich sein, ist eine altersgerechte Impfung Voraussetzung. Der Hundehalter erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Impfungen sind auf Nachfrage der Hundeschule nachzuweisen.

(3) Die Teilnahme bzw. das Mitführen läufiger Hündinnen an Veranstaltungen der Hundeschule ist ausschließlich nach Absprache mit verantwortlichen Trainerinnen der Hundeschule möglich. Läufige Hündinnen dürfen den Platz nicht betreten.

(4) Leidet ein Hund unter einer für andere Hunde ansteckenden Erkrankung, ist seine Teilnahme an Gruppenkursen ausgeschlossen. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundeschule vor Vertragsschluss über entsprechende Erkrankungen zu unterrichten. Entsprechendes gilt, wenn eine solche Erkrankung erst nach Vertragsabschluss auftritt. Der Hundehalter wird in solchen Situationen den Entscheidungen der Hundeschule über die Teilnahme des Hundes Folge leisten.

(5) Über anderweitige, nicht ansteckende Krankheiten des teilnehmenden Hundes ist die Kursleitung vor Beginn der Schulung zu informieren, wenn hiervon die Teilnahme an einzelnen Übungen oder Spielen der Hunde abhängt bzw. abhängen kann. Insbesondere, wenn durch die einzelnen Übungen Verletzungen zu befürchten sind oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Hundes zu erwarten ist.

(6) Hundehalter, die mit einem Hund mit Auflagen (Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, etc.) trainieren möchten sind verpflichtet, den Trainer über diese Auflagen vor dem Kauf eines Produkts des NordRudels zu informieren. Sollte das NordRudel die Teilnahme eines solchen Hundes akzeptieren sind die Auflagen während des Trainings einzuhalten.

(7) Auf dem Trainingsgelände und während des Unterrichtes sind Starkzwangmittel (Strom-, Stachelhalsbänder oder ähnliches) nicht geduldet! Des Weiteren ist der Umgang mit dem Hund durch Treten und Schlagen ist untersagt.

(8) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Hundehalter erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Versicherung ist auf Nachfrage der Hundeschule nachzuweisen.

(9) Hunde dürfen nur vom Hundehalter begleitet werden oder eine vom Hundehalter autorisierte Person („Vertreter“), solang diese Person durch die Haftpflichtversicherung des Hundehalters uneingeschränkt abgedeckt ist. Vertreter dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch den Leiter der Schulung den Platz betreten.

(10) Das Betreten des Unterrichtsgeländes geschieht auf eigene Verantwortung und Haftung des Hundehalters, bzw. des Vertreters. Die Hundeschule empfiehlt angemessene Kleidung, insbesondere Schuhwerk, bei den Schulungen zu tragen.

(11) Gäste oder Begleiter dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Genehmigung durch den Leiter der Schulung den Platz betreten.

§ 3 Haftung

(1) Der Hundehalter haftet für sämtliche von dessen Hund verursachten Sach- und Personenschäden während der Schulungen gegenüber der Hundeschule und Dritten. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Hunde für einzelne Kurseinheiten auf Geheiß der Schulungsleitung von der Leine gemacht werden oder wenn diese Schäden bei einzelnen gezeigten Übungen der Kurseinheit entstehen.

(2) Die Kursteilnahme entbindet nicht von der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB sowie der Tieraufseherhaftung gemäß § 834 BGB.

(3) Der Hundehalter haftet auch für Schäden seines Hundes, die dieser aufgrund der Veranstaltung oder einzelner gezeigter Übungen selbst erleidet. Die Entscheidung über die Teilnahme des Hundes an einzelnen Übungen obliegt dem Hundehalter selbst. Ebenso haftet der Hundehalter für Schäden jeglicher Art, die dieser selbst durch die Kurseinheit oder einzelner gezeigter Übungen erleidet. Die Entscheidung über die eigene Teilnahme an einzelnen Übungen obliegt dem Hundehalter selbst.

(4) Die Hundeschule haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch andere Veranstaltungsteilnehmer oder deren Hunde verursacht werden.

(5) Das Betreten des Übungsplatzes der Hundeschule oder des Veranstaltungsorts erfolgt von jedem Veranstaltungsteilnehmer sowie dessen Gästen, Begleiter/n und oder Vertreter/n auf eigene Gefahr.

(6) Im Übrigen haftet die Hundeschule für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unabhängig von dessen rechtlicher Grundlage nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Sachschäden haftet die Hundeschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(7) Sollte nicht der Vertragsteilnehmer selbst zu einer Kurseinheit erscheinen, sondern für diesen ein Vertreter, so verpflichtet sich der Vertragsteilnehmer, den Vertreter über die Haftungsregelung umfassend zu unterrichten. Der Vertreter hat vor der Teilnahme den Haftungsausschluss gesondert zu unterzeichnen. Bei Nichtunterzeichnung ist der Vertreter von der Teilnahme ausgeschlossen. In einem solchen Fall wird die Kursgebühr nicht erstattet.

§ 4 Kursablauf/-ort

(1) Die einzelnen Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Sollte ein Termin wegen unzumutbarer Wetterbedingungen nicht stattfinden können, findet eine rechtzeitige Benachrichtigung seitens der Kursleitung an die Teilnehmer statt. Eine seitens der Hundeschule abgesagte Kurseinheit wird nachgeholt. Darüber hinaus behält sich die Hundeschule vor, einzelne Kurstermine abzusagen.

(2) Der Ort der Veranstaltung, sofern es nicht der Platz der Hundeschule ist, wird im Vorfeld der Veranstaltung mit den Teilnehmern rechtzeitig abgesprochen

(3) Die Dauer einer Veranstaltungsstunde ist der Ausschreibung der Veranstaltung zu entnehmen.

§ 5 Rücktritt oder Verschiebung

(1) Der Hundehalter kann vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab 5 Tagen vor Kursbeginn erhebt die Hundeschule eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% der jeweiligen Gesamtkursgebühr.

(2) Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Kurses durch den Hundehalter muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Kursteilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht, wird die Kurseinheit voll angerechnet.

(3) Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten, insofern der Hundehalter gegen die AGB verstößt. Die Hundeschule erstattet in solchen Fällen auf pro-rata Basis die Kursgebühr.

§ 6 Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Die Kosten für die vereinbarten Kurse sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

(2) Die vereinbarte Kursgebühr ist für den jeweils vereinbarten Kursinhalt bar, per Bankkarte oder per Überweisung und im Voraus zu entrichten. Eine anderweitige Zahlungsmodalität bedarf der vorherigen Vereinbarung. Die Bankverbindung lautet: DE36 2004 0000 0421 0480 00.

(3) Sollten für individuell vereinbarte Kurse Anfahrten von mehr als 10 km nötig sein, berechnet die Hundeschule zusätzlich zur vereinbarten Kursgebühr eine Anfahrtspauschale, welche vor Beginn des Kurses mit dem Kursteilnehmer vereinbart wird.

§ 7 Film- und Tonaufnahmen

(1) Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses, Einzeltrainings oder anderer Unterrichtseinheiten aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite, der Facebookseite, der Instagram-Seite oder anderen sozialen Medien der Hundeschule, sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Trainerinnen zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf.

(2) Der Hundehalter verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

(3) Film/-Fotoaufnahmen durch Hundehalter während einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.

(4) Wenn eine Veröffentlichung des eigenen Bildes nicht gewünscht ist, so ist das bei der ersten Teilnahme an einem Kurs oder einer anderweitigen Veranstaltung klar zu äußern.

(5) Die Bild- und Videomaterialien bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme Eigentum der Hundeschule und können durch diese veröffentlicht werden.

§ 8 Urheberrecht

(1) Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Hundehalter von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Hundehalter darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hundeschule.

§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Klauseln der AGB rechtsunwirksam sein, bleiben die restlichen Klauseln der AGB hiervon unberührt.

(2) Gerichtsstand ist Norderstedt.

Stand: November 2019

AGB-SWT

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops und Themenabende (AGB-SWT)

der NordRudel – Fuhlendorf, Hilpert, Mühlenweg GbR, hiernach („Hundeschule“)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops und Themenabende (AGB-SWT) regeln die Teilnahme an Veranstaltungen der Hundeschule, welche als Seminare, Workshops oder Themenabende gekennzeichnet sind.

Der Kunde, welcher an Seminaren, Workshops oder Themenabenden der Hundeschule teilnimmt, wird im Folgenden „Teilnehmer“ genannt. Seminare, Workshops oder Themenabende werden im Folgenden zusammenfassend „Veranstaltungen“ genannt.

§ 1 Teilnahmebedingungen und Vertragsinhalt

(1) Für Verträge zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB-SWT in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Kunde die AGB-SWT an. Die Geltung anderweitiger allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen oder aus Angaben in der Teilnahmebestätigung der Hundeschule. Inhalt und Ablauf des Veranstaltungsprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden.

(3) Die Hundeschule empfiehlt, angemessene Kleidung (insbesondere Schuhwerk) bei den Veranstaltungen zu tragen.

§ 2 Hunde von Teilnehmern

(1) Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht, wenn es in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben ist.

(2) Die Teilnahme des Hundes an einer Veranstaltung der Hundeschule setzt einen Vollimpfschutz des Hundes voraus. Der Hundehalter erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Sollte dies bei Welpen noch nicht möglich sein, ist eine altersgerechte Impfung Voraussetzung. Der Hundehalter erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Impfungen sind auf Nachfrage der Hundeschule nachzuweisen.

(3) Die Teilnahme bzw. das Mitführen läufiger Hündinnen an sämtlichen Veranstaltungen der Hundeschule ist ausschließlich nach Absprache mit verantwortlichen Trainerinnen der Hundeschule möglich.

(4) Leidet ein Hund an einer für andere Hunde ansteckenden Erkrankung, ist seine Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

(5) Über anderweitige, nicht ansteckende Krankheiten des teilnehmenden Hundes ist die Kursleitung vor Beginn der Veranstaltung zu informieren, wenn hiervon die Teilnahme an einzelnen Übungen oder Spielen der Hunde abhängt bzw. abhängen kann. Insbesondere, wenn durch die einzelnen Übungen Verletzungen zu befürchten sind, oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Hundes zu erwarten ist.

(6) Hundehalter, die mit einem Hund mit Auflagen (Maulkorbpflicht, Leinenpflicht, etc.) teilnehmen möchten, sind verpflichtet, die Hundeschule über diese Auflagen vor dem Buchen einer Veranstaltung zu informieren. Sollte die Hundeschule die Teilnahme eines solchen Hundes akzeptieren sind die Auflagen während der Veranstaltung einzuhalten.

(7) Auf dem Trainingsgelände und während der Veranstaltung sind Starkzwangmittel (Strom‑, Stachelhalsbänder oder ähnliches) nicht geduldet! Des Weiteren ist der Umgang mit dem Hund durch Treten und Schlagen untersagt.

(8) Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Teilnehmer erklärt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Versicherung ist auf Nachfrage der Hundeschule nachzuweisen.

(9) Hunde dürfen nur vom Teilnehmer begleitet werden.

§ 3 Anmeldung

(1) Der Kunde meldet sich schriftlich für eine Veranstaltung an. Der Kunde kann sich nur anmelden, wenn er die AGB-SWT anerkennt.

(2) Sollte die Anmeldung angenommen werden, erhält der Kunde nach Eingang seiner Anmeldung eine schriftliche Teilnahmebestätigung sowie eine Zahlungsaufforderung, beide können per E-Mail gesendet werden. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande.

(3) Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist und der Kunde die Zahlung nicht fristgerecht tätigt, hat die Hundeschule das Recht, ohne weitere vorherige Ankündigung, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung, vom Vertrag zurück zu treten.

(4) Die Hundeschule ist berechtigt eine Veranstaltung abzusagen, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine schon gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.

(5) Die Hundeschule behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig sein sollte.

(6) Soweit die Anmeldung nicht nur den Teilnehmer selbst sondern noch weitere teilnehmende Personen einschließt, handelt der anmeldende Teilnehmer als deren Vertreter. Der anmeldende Teilnehmer haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren teilnehmenden Personen. Die Regelungen der §3 (1) bis (5) gelten analog auch für die Anmeldung mehrerer Personen.

§ 4 Bezahlung

(1) Zahlungen für Veranstaltungen werden ab Rechnungsstellung mit 14-tägiger Zahlungsfrist fällig. Bei Anmeldung ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist die vollständige Rechnung umgehend und spätestens bis zum Veranstaltungstag zu zahlen. Ratenzahlungen sind nicht möglich.

(2) Die vollständige Veranstaltungsgebühr muss spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Hundeschule eingegangen sein. Die Hundeschule kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge erheben. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der in Deutschland gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer.

(3) Der Preis versteht sich ausschließlich als Preis für die Veranstaltung. Anreise, Unterkünfte oder sonstige Kosten sind durch den Teilnehmer zu tragen.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Ein Rücktritt durch den Teilnehmer ist jederzeit vor Veranstaltungstermin in schriftlicher Form möglich.

(2) Erfolgt eine Absage innerhalb von 6 Wochen vor der Veranstaltung, werden Stornierungskosten wie folgt berechnet:

(a) Bis vier Wochen vor Veranstaltung: 20 % der Veranstaltungsgebühr.

(b) Bis zwei Wochen vor Veranstaltung: 50 % der Veranstaltungsgebühr.

(c) Innerhalb der zwei Wochen vor der Veranstaltung: 100 % der Veranstaltungsgebühr.

Abweichend hiervon sind Absagen für Themenabende bis zu einen Tag vor dem Themenabend möglich. Die Stornierungskosten betragen hierfür pauschal 7,50 Euro. Bei späteren Absagen wird die Gebühr für diese Veranstaltung nicht erstattet.

(3) Der Teilnehmer hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Ebenso kann die Hundeschule einen Ersatzteilnehmer stellen. Nachdem der Ersatzteilnehmer die Veranstaltungsgebühr gezahlt hat, erhält in solchen Fällen der stornierende Teilnehmer die gezahlt Veranstaltungsgebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20%, maximal jedoch 50 €, zurück.

(4) Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Ebenso erhält der Teilnehmer bei vorzeitiger Beendigung einer Veranstaltung keine Rückerstattung.

§ 6 Rücktritt durch die Hundeschule

(1) Die Hundeschule kann ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 6 AGB-SWTA vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält.

(2) Die Hundeschule kann bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

(3) Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z. B. durch plötzliche Erkrankung, sowie in Fällen höherer Gewalt, kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die Hundeschule wird sich um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen. Bezahlte Teilnahmegebühren behalten für solche Ersatz-Veranstaltungen ihre Gültigkeit. Der Teilnehmer kann alternativ die Rückerstattung der bezahlten Teilnahmegebühr verlangen.

(4) Die Hundeschule haftet nicht für eventuell über Absätze (2) oder (3) hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen (z. B. Stornierungskosten für Hotel oder Tickets).

§ 7 Haftung

(1) Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil.

(2) Sollte der Teilnehmer einen Hund mit sich führen,

(a) haftet der Teilnehmer für sämtliche von dessen Hund verursachten Sach- und Personenschäden während der Veranstaltung gegenüber der Hundeschule und Dritten. Dies gilt auch dann, wenn der oder die Hunde für einzelne Übungseinheiten auf Geheiß der Veranstaltungsleitung von der Leine gemacht werden oder wenn diese Schäden bei einzelnen gezeigten Übungen der Übungseinheit entstehen.

(b) entbindet die Teilnahme an der Veranstaltung nicht von der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB sowie der Tieraufseherhaftung gemäß § 834 BGB.

(c) haftet der Teilnehmer auch für Schäden seines Hundes, die dieser aufgrund der Veranstaltung oder einzelner gezeigter Übungen selbst erleidet. Die Entscheidung über die Teilnahme des Hundes an einzelnen Übungen obliegt dem Teilnehmer selbst. Ebenso haftet der Teilnehmer für Schäden jeglicher Art, die dieser selbst durch die Kurseinheit oder einzelner gezeigter Übungen erleidet. Die Entscheidung über die eigene Teilnahme an einzelnen Übungen obliegt dem Teilnehmer selbst.

(3) Die Hundeschule haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die durch andere Veranstaltungsteilnehmer oder deren Hunde verursacht werden.

(4) Die Hundeschule haftet für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unabhängig von dessen rechtlicher Grundlage nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Sachschäden haftet die Hundeschule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Urheberrecht

(1) Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Teilnehmer von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Teilnehmer darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hundeschule.

§ 9 Film- und Tonaufnahmen

(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und gegebenenfalls seinem Hund während einer Veranstaltung aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite, der Facebookseite, der Instagram-Seite oder anderen sozialen Medien der Hundeschule sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Referenten zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf.

(2) Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

(3) Film/-Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während einer Veranstaltung sind ausdrücklich nicht gestattet.

(4) Wenn eine Veröffentlichung des eigenen Bildes nicht gewünscht ist, so ist das bei der Buchung der Veranstaltung klar auf der Anmeldung zu äußern.

(5) Die Bild- und Videomaterialien bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme Eigentum der Hundeschule und können durch diese veröffentlicht werden.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Klauseln der AGB-SWT rechtsunwirksam sein, bleiben die restlichen Klauseln der AGB-SWT hiervon unberührt.

(2) Gerichtsstand ist Norderstedt.

Stand: November 2019